Führerschein Klasse B
Fahren mit 17

Das Begleitete Fahren (BF 17), manchmal auch Führerschein mit 17 genannt, ist keine eigene Fahrerlaubnisklasse. Es handelt sich hier um eine Sonderregelung zum Mindestalter beim Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse B oder BE.

Ziel des Begleitenden Fahrens ist die Senkung der hohen Unfallraten bei Fahranfängern. Da die jungen Fahrer keine Erfahrung im Straßenverkehr haben, sollen Sie in den besonders gefährlichen ersten Monaten von geeigneten und erfahrenen Kraftfahrern begleitet und beraten werden. Eingriffe, wie sie während der Ausbildung durch den Fahrlehrer erforderlich sind, dürfen durch die Begleitpersonen nicht erfolgen.

Nach einem mehjährigen und erfolgreichen Veruch wurde das Begleitete Fahren zum 01.01.2011 bundesweit als dauerhafte Regelung in das Fahrerlaubnisrecht aufgenommen.

Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate, die praktische Fahrprüfung frühestens 4 Wochen vor Vollendung des 17. Lebensjahres abgelegt werden. Nach bestandener Prüfung wird eine besondere Prüfbescheinigung ausgestellt, die ab dem 18. Geburtstag in den endgültigen Kartenführerschein umgetauscht wird. Die zweijährige Probezeit beginnt mit dem Ausstellungsdatum auf der Prüfbescheinigung.

Das Begleitete Fahren ist nur in Deutschland und Österreich erlaubt.

Auch an die Begleitpersonen werden bestimmte Anforderungen gestellt:

- Mindestalter 30 Jahre
- mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
- zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister

Die Anzahl der in der Prüfbescheinigung eingetragenen Begleitpersonen ist nicht begrenzt. Sie müssen jedoch bei Antragstellung namentlich bekannt sein und ihr Einverständnis erteilt haben.

Während der Fahrt darf die Begleitperson ihren Sitzplatz im Kfz frei wählen. Sie muß ihren Führerschein mitführen und unterliegt, wie bei einer eigenen Fahrt, der 0,5 Promille-Grenze. Verantwortlicher Führer des Fahrzeuges im rechtlichen Sinne ist jedoch immer die Fahrerin oder der Fahrer.